Aktuelles
Es gibt nur eine richtige Antwort: Nein!
Wenn in der Drucksache zur Gesetzesänderung 11 mal das Verb “ermächtigt” steht und 11 mal von “Ermächtigung” die Rede ist, dann muss man das Kind auch beim Namen nennen: Es ist ein Ermächtigungsgesetz und kein Bevölkerungsschutzgesetz! In Windeseile sollen Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident historische Einschnitte in unsere Grundrechte und unsere Read more…








