Geheime Wahl nach DDR-Art? Schwere Vorwürfe aus der CDU-Fraktion gegen Schulze

Published by Marc Bernhard (RR) on

Stellen Sie sich vor, Sie sollen als Landtagsabgeordneter nach einer geheimen Wahl schriftlich an Eides statt versichern, einen bestimmten Kandidaten nicht gewählt zu haben. Bei einer Falschaussage sollen Sie sich zudem verpflichten, auf Ihr Mandat zu verzichten. Genau das soll CDU-Fraktionschef Sven Schulze laut NIUS am 13. Oktober seinen Abgeordneten in Sachsen-Anhalt vorgelegt haben, eine Woche nach der Wahl des AfD-Landtagspräsidenten Tobias Rausch.

Schulze bestreitet es, laut NIUS schildern mehrere Sitzungsteilnehmer es jedoch übereinstimmend. Aus dem Schulze-kritischen Lager kommt der Vergleich mit der DDR-Volkskammer, und laut dem früheren CDU-Innenminister Holger Stahlknecht wurde nach der Wahl „fast kriminalistisch“ recherchiert, wer für wen gestimmt hat. Wenn das stimmt, ist das die pure Gesinnungsprüfung.

Das Wahlgeheimnis soll sicherstellen, dass Abgeordnete frei entscheiden können, ohne einen möglichen Mandatsverlust im Nacken. Treffen die Schilderungen zu, behandelt die Fraktionsspitze gewählte Volksvertreter wie reine Befehlsempfänger oder Stimmvieh, und das in einer CDU, die sich stets als die große Hüterin von „unserer Demokratie“ inszeniert. Ein Mandat gehört dem Wähler, nicht dem Fraktionschef. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, muss Schulze als Fraktionschef und Ministerpräsident zurücktreten!