BGH bestätigt: 11.600 Euro und vorbestraft für ein Familienplakat

Published by Marc Bernhard (RR) on

Gleiche Geste, ähnliches Motiv, aber zwei völlig unterschiedliche Konsequenzen: Die CDU im nordrhein-westfälischen Datteln warb 2021 mit einem Plakat, auf dem Vater und Mutter ihre Arme zu einem Dach über den Kindern formen. Eine Anklage gab es deswegen – selbstverständlich – nicht.

Als jedoch der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller 2024 ein ganz ähnliches Motiv mit dem Slogan „Wir schützen eure Kinder“ auf einem Plakat verwendete, wurde er angeklagt und vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt. Die mit den Armen gezeigte Dach-Geste auf dem Plakat stelle angeblich einen Hitlergruß dar. Möller ging in Revision, doch der Bundesgerichtshof hat diese jetzt verworfen, das Urteil ist somit rechtskräftig. Er muss 100 Tagessätze zu je 116 Euro zahlen, insgesamt 11.600 Euro, und gilt als vorbestraft.

Wenn bei der einen Partei keine Anklage erhoben wird und bei der anderen bei einem sehr ähnlichen Motiv bis zum Bundesgerichtshof gnadenlos durchgeurteilt wird, könnte man das als Doppelmoral oder Zweiklassenjustiz bezeichnen. Es drängt sich zumindest der Eindruck auf, dass es hier weniger um ein verbotenes Kennzeichen geht als vielmehr darum, die AfD einfach immer und überall mit allen Mitteln zu bekämpfen. Nennt man so etwas noch Rechtsstaat?