Youtube zensiert Kritik über Zensur

Published by Peter Hartmann on

Unbequeme Stimmen werden ausgeknipst!

Art. 5 Grundgesetz: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Soweit die Theorie.

In der Praxis ist Papier sehr geduldig und der größte Teil der Bevölkerung leider auch. Denn, das was hier seit Jahren passiert kann schon lange nicht mehr als schleichendes Abdriften in totalitäre Tendenzen betrachtet werden, es ist eine rasante Irrfahrt in dunkelste Zeiten.

Mein Video auf YouTube befasste sich im Kern mit zwei Themen:

1.) Mit der Aussagekraft (bzw. Aussageschwäche) von PCR-Tests, wie es in Oxford, Standford oder anderen reputablen wissenschaftlichen Einrichtungen oder selbst im Berliner Senat diskutiert wird.

2.) Im Video ging ich zudem auf konkrete Fälle von willkürlicher Zensur in den sozialen Medien ein. Quod erat demonstrantum: Und als wollten sie den Beweis für den Missbrauch ihrer dominanten Marktstellung auch postwendend liefern, wurde das Video wenige Tage danach gelöscht. Es sei „unangemessener“ Inhalt so das Etikett der Handlanger des Wahrheitsministeriums.

Der Kampf gegen die Ausblendung unbequemer Meinungen ist mühsam, aber er ist geradezu lebensnotwendig für unser gemeinsames Miteinander und für unsere Demokratie!