Gesetzesänderung greift zu kurz: Manipulation von Fahrverboten sofort beenden!

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Auch in der neuen Gesetzesänderung werden die Vorgaben für das Aufstellen von Messstationen nicht festgelegt. Denn entscheidend ist nicht die Höhe des Grenzwertes, sondern wie er gemessen wird. Wir fordern deshalb, endlich eindeutige, standardisierte Vorgaben für Messstationen festzulegen!

Die Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber der entscheidende Mangel ist, dass auch in Zukunft Messstationen völlig willkürlich aufgestellt werden können. Damit ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet, wie es sich am Beispiel der beiden Städte Stuttgart und München zeigt. Wo ideologische Verblendung regiert, wie in Stuttgart, gibt es Fahrverbote. Wo realitätsbewusster regiert wird, wie in München, können Fahrverbote vermieden werden.

In Stuttgart gibt es seit dem 1. Januar Fahrverbote. In München sind die Luftwerte schlechter als in Stuttgart, und trotzdem wird es dort keine Fahrverbote geben. Warum?

In München wurden fünf Stationen direkt an der Straße aufgestellt, die wie erwartet Höchstwerte und Grenzwert-Überschreitungen messen. Nur dort hat die Stadt noch 20 weitere Stationen aufgestellt, diesmal aber nicht am Straßenrand. Schon wenige Meter abseits der Straße sinken die Stickoxid-Konzentrationen signifikant, und somit sind Fahrverbote weder notwendig noch verhältnismäßig.

Und das hat man in Stuttgart nicht gemacht – dort wurden aus ideologischer Verblendung keine zusätzlichen Stationen aufgestellt, sondern man hat die Höchstwerte mit Modellrechnungen auf das gesamte Stadtgebiet projiziert, und damit sind Fahrverbote unausweichlich.

Es kommt also entscheidend darauf an, wer in der Gemeinde und im Bundesland die Entscheidungen trifft. Fahrverbote fallen nicht vom Himmel, sondern sind politisch gewollt.

Der deutsche Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass die derzeitigen Vorgaben für das Aufstellen von Messstationen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügen.

Im Umweltausschuss wurde gestern die 13. Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verabschiedet, Stickoxid-Konzentrationen bis 50 Mikrogramm sollen künftig keine Fahrverbote mehr rechtfertigen. Warum 50 Mikrogramm? Dazu gibt es überhaupt keine Begründung, und leider greift diese Regelung somit zu kurz. Warum nicht 60 Mikrogramm, dann wäre auch den Menschen in Stuttgart geholfen. Allein in Stuttgart sind 72.000 Menschen mit ihren Familien von einem Fahrverbot betroffen! Dieselbesitzer werden kalt enteignet, und die Existenz vieler Handwerksbetriebe ist bedroht.