Wurde in Hamburg die Meinungsfreiheit beerdigt?

Published by Peter Hartmann on

Selbst in der DDR war die Meinungsfreiheit im Artikel 27 der Verfassung rechtlich verankert. Dass dies mit der gelebten Realität sehr wenig zu tun hatte, ist allen klar.

Aber auch heute gilt mehr denn je „wer die Wahrheit sagt, der braucht ein schnelles Pferd…“, oder im Falle der AfD: massiven Polizeischutz!

Was bringt uns die auf Papier gedruckte „Meinungsfreiheit“, wenn Anhänger einer demokratisch gewählten Partei mit Flaschen beworfen werden, ihre Häuser beschmiert, ihre Autos abgefackelt und sie von AntiFa Straßentrupps bedroht werden?

Wenn das so weiter läuft in diesem Land haben wir kaum die Berechtigung nach den moralischen Zeigefinger gen Nordkorea oder Venezuela zu erheben. Wir haben im eigenen Land enorme Missstände die es dringend zu beseitigen gilt.


0 Comments

Schreiben Sie einen Kommentar