Irrsinn: Selbst straffällig gewordene Asylbewerber dürfen u.U. nicht abgeschoben werden

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Hier sieht man, dass diese EU dringend reformiert werden muss: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass Asylbewerber bei schweren Straftaten zwar ihr Status aberkannt werden kann, sie jedoch unter Umständen nicht abgeschoben werden dürfen, da trotz allem die Genfer Flüchtlingskonvention gelte. Das Urteil des EuGH ist nur ansatzweise richtig, muss aber viel weitergreifen! Nicht nur der Asylstatus muss aberkannt werden, sondern auch die Ausweisung der Straftäter muss gleichzeitig erfolgen. Deshalb: Am 26. Mai AfD wählen!

https://www.welt.de/politik/deutschland/article193465395/EuGH-urteilt-Selbst-schwer-straffaellige-Fluechtlinge-koennen-Abschiebung-entgehen.html


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