Gegen weitere Grundrechteinschränkungen durch die Regierung

Published by Peter Hartmann on

…hilft nur eine starke AfD!

Heute wurde im Bundestag der Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Erster Lesung beraten, den die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eingebracht hatten. Er sieht im Rahmen der Corona-Maßnahmen eine weitere Einschränkung der Grundrechte vor. Im dort vorgesehenen neuen Paragraph §28 a Infektionsschutzgesetz stehen unter anderem auch die Freiheit der Religionsausübung, die Unverletzlichkeit der Wohnung, beziehungsweise die Freiheit der Berufswahl auf dem Spiel. In den vergangenen Tagen erreichten mein Berliner Abgeordnetenbüro aus diesem Grunde zahlreiche Nachrichten  – zu recht –  besorgter Bürger. Wir als Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, endlich etwas dagegen zu unternehmen. Dazu muss gesagt werden, dass wir als AfD-Bundestagsfraktion seit Beginn der ersten Corona-Maßnahmen im Frühjahr über 30 Anträge eingebracht haben, um diese unangemessene Beschneidungen der Grundrechte zu beenden (Hier nachzulesen: https://www.afdbundestag.de/wp-content/uploads/sites/156/2020/10/AfD_Liste_Befristung_Aufhebung_Coronama%C3%9Fnahmen-20200918_Fraktion.pdf ). 

Die AfD ist aber nicht an der Regierung, sondern in der Opposition. In der parlamentarischen Demokratie entscheidet die Mehrheit: Bis dato wurden sämtliche unserer Anträge abgelehnt. Und auch in der medialen Berichterstattung werden unsere parlamentarische Initiativen nicht oder kaum berücksichtigt! Wir haben natürlich auch einen Antrag gegen diese neuesten Corona-Maßnahmen eingereicht (nachzulesen unter: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923950.pdf). Mit unserem Antrag wollen wir durchsetzen, dass die gegenwärtig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durch andere ersetzt werden. Statt „Ausgangsverboten und Schließungen“ fordert die AfD-Fraktion die bundesweite Förderung und Evaluierung von Hygienekonzepten. Außerdem gilt es, den Schutz von Risikogruppen in den Mittelpunkt zu stellen. Zugleich soll eine Hilfe für zuhause lebende Mitglieder von Risikogruppen etabliert werden.

Am 12. November, von 11-14 Uhr, wird zudem eine öffentliche Anhörung zum „dritten Bevölkerungsschutzgesetz“ der Regierung stattfinden – die AfD-Bundestagsfraktion hat drei eigene Anträge dazugestellt. 

Die AfD-Fraktion plädiert grundsätzlich für die Aufhebung sämtlicher unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Seit dem Ende des 2. Weltkrieges hat keine Bundesregierung elementare Grundrechte der Bürger derart massiv beschnitten und mit Füßen getreten. Freiheit und Gesundheitsschutz müssen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die Folgen der antifreiheitlichen Lockdown-Politik stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen!

Die AfD ist die letzte parlamentarische Chance für dieses Land. Nur eine starke Opposition kann gegen diese Art von willkürlichen Maßnahmen der Bundesregierung wirksam vorgehen, beispielsweise durch die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen! Politikwissenschaftliche Studien attestieren der AfD immer wieder ein Potential von 20-30%! Auch die Ausgrenzungspolitik der Alt-Parteien wird ab einer gewissen Zustimmungsrate zur AfD nicht mehr möglich sein.  

Mit anderen Worten: Es reicht nicht, einmal nach Berlin zu fahren, um gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung zu demonstrieren. Wir müssen daher bei der Bundestagswahl ein noch stärkeres Ergebnis erzielen als 2017, um den dringend erforderlichen radikalen Politikwechsel in Berlin zu erzwingen. Im September 2021 die AfD zu wählen ist die einzige Möglichkeit, in diesem Land endlich Veränderungen zu bewirken und diesem