Freie Fahrt in München bei schlechter Luft, aber Diesel-Fahrverbote in Stuttgart 

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Diese Woche steht die Verabschiedung des 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Umgang mit Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten an. Damit soll klar definiert werden, bis zu welchem Toleranzwert Diesel-Fahrverbote nicht verhältnismäßig sind.

Aus diesem Gesetz folgt, dass Konzentrationen bis 50 Mikrogramm keine Fahrverbote rechtfertigen.

Heute nahm ich an der Pressekonferenz der AfD-Fraktion im Bundestag teil. Thema waren die Initiativen und Anträge der Fraktion in dieser Sitzungswoche.

Diese Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es greift nicht weit genug. In Stuttgart gibt es seit dem 1. Januar Fahrverbote. Die 50 Mikrogramm-Regelung hilft den Menschen in Stuttgart nicht, denn dort haben wir eine derzeitige Stickoxid-Konzentration von 60.

Interessant ist auch folgender Fakt: In München sind die Luftwerte ähnlich schlecht wie in Stuttgart, und trotzdem wird es in München keine Fahrverbote geben. Wie kann das sein?

Die Grenzwerte für Stickoxid und die Aufstellung der Luftmessstationen sind nur vordergründig wichtig. Viel entscheidender ist, wie werden die Messwerte interpretiert und welche politischen Zielsetzungen werden verfolgt. Wo ideologische Verblendung regiert, wie in Stuttgart, gibt es Fahrverbote. Wo realitätsbewusster regiert wird, wie in München, können Fahrverbote vermieden werden.

Der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag, ein hochkompetentes Gremium aus 2000 Rechts- und Verkehrsexperten, hat jetzt festgestellt, dass die derzeitige Grundlage für das Aufstellen von Messstationen nicht rechtsstaatlichen Verfahren genügt. Die Messungen seien nicht vergleichbar.

Dass ist, was die AfD schon seit Monaten sagt – wir haben dieses Thema als erste auf den Tisch gebracht.  Es gibt keine seriösen Schlussfolgerungen aus der jetzigen Praxis der Messungen.

Daher fordert die AfD die Bundesregierung auf, einheitliche Vorgaben für Messstationen festzulegen, und keine Messungen direkt neben einzelnen Emissionsquellen vorzunehmen, also keine Messstation direkt neben einem Auspuff.

Dazu hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht. Wir fordern die Einführung von bundesweit repräsentativen Messverfahren bei Stickoxiden, um die manipulative Aufstellung von Messstationen zu beenden und somit Fahrverbote wirksam zu verhindern.

Hier können Sie meine Meinung zu der Verabschiedung des 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hören.


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