Endlich: Bundesrechnungshof unterstützt unsere Forderung: Soli komplett abschaffen!

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Ende dieses Jahres endet der Solidarpakt II für die Sonderförderung der neuen Bundesländer, den „Aufbau Ost“. Der Soli hat nach Auslaufen dieses Solidarpakts keine Rechtfertigung mehr, und deshalb haben wir bereits im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag zur sofortigen und uneingeschränkten Abschaffung des Soli in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/1179). Ergänzungsabgaben wie der Soli dürfen nicht zur Finanzierung laufender Staatsausgaben erhoben werden! Deshalb rufe ich die anderen Fraktionen auf, endlich aufzuwachen und sich unserer Forderung anzuschließen!

Endlich fordert jetzt auch der Bundesrechnungshof Bundesfinanzminister Scholz zur kompletten Abschaffung des Soli ab dem kommenden Jahr auf und warnt davor, den Solidaritätszuschlag für Großverdiener und Unternehmen beizubehalten, da dieses hohen verfassungsrechtlichen Risiken unterliege.

Wir unterstützen diese Forderung, denn wir stehen für eine Politik, die in erster Linie an die Bürger denkt. Die Abschaffung des Soli brächte den Steuerzahlern 5,5 Prozent Ersparnis auf ihre persönliche Steuerlast! Interessant ist jedoch, dass die FDP klagen will, wenn es den Soli im kommenden Jahr noch geben sollte. Warum, frage ich mich, hat die FDP unserem Antrag denn nicht zugestimmt oder uns gefragt, ob wir die anstehende Klage unterstützen?

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, ab 2021 den Soli für 90 Prozent der Steuerzahler abzubauen. Es kann aber nicht sein, dass die obersten zehn Prozent, die sogenannten „starken Schultern“, dagegen weiter bezahlen sollen. Denn eine Entlastung muss vor allem auch denen zugute kommen, die schon seit Jahrzehnten die Hauptlast in der „Umverteilungsrepublik Deutschland“ getragen haben!

Der konkret gesteigerte Finanzbedarf des Bundes aufgrund der deutschen Wiedervereinigung ist jetzt jedenfalls nicht mehr nachzuweisen. Damit ist der mit der Abgabe verfolgte Finanzierungszweck erreicht, und es ist auch kein anderer konkreter Finanzierungszweck an die Stelle des ursprünglichen Zweckes getreten. Dieses macht den Solidaritätszuschlag verfassungswidrig, weshalb er abgeschafft werden muss!

Hintergrund: Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er wurde 1995 zur Finanzierung der Wiedervereinigung und für den „Aufbau Ost“ eingeführt. Bis zum Jahr 2018 hat der Bund damit rund 312 Milliarden Euro eingenommen. Die inhaltliche Rechtfertigung ist nach 23 Jahren nicht mehr gegeben!

 


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