AfD beantragt Überprüfung der Stickoxid-Grenzwerte für Deutschland

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In Deutschland aktuell gültiger Grenzwert: 40 μg/m³. Sollte dieser Grenzwert in Innenstädten als Grenzwert beibehalten werden – und die GroKo, FDP, Grüne und Linke wollen das so – dann wären Fahrverbote für bestimmte Diesel unausweichlich.

Die Fakten:

  1. Die Ergebnisse des Diesel- Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags vom 30.06.2017 (Bundestagsdrucksache 18/12900) zeigen keinen Zusammenhang von bestehenden Grenzwerten und Erkrankungen. Dieser kommt unter der Überschrift „Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen“ zu dem Schluss, dass „in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen“. Ferner gäbe es, laut Bericht, keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen ursächlich erkrankt oder gar gestorben sind.

 

  1. Auf meine Anfrage im Plenum antwortet Barbara Hendricks (SPD), Umweltministerin a.D., dass sie den Zusammenhang zwischen Stickoxiden und Todesfällen in der Vergangenheit für unwahrscheinlich hält.

 

  1. In den sehr umweltsensiblen USA gilt ein 2,5-fach höherer Grenzwert als in Deutschland.

 

  1. Der NO2-Grenzwert für Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk in Deutschland liegt bei 950 μg/m3, also dem 20zig-fachen von dem, was jetzt für Innenstädte gelten soll.

 

Basierend auf diesen Fakten, fordere ich eine Überprüfung des seit 2010 in Deutschland gültigen europäischen Stickstoffdioxid-Grenzwertes für Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m³) im Jahresdurchschnitt und habe einen entsprechenden Antrag gestern für den Arbeitskreis Umwelt der AfD-Bundestagsfraktion in das Plenum eingebracht.

 

Überprüfung-Stickoxyd-Grenzwert