Wenn Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, dann ist es keine Meinungsfreiheit! 🔇

Published by Marc Bernhard (RR) on

🍌 Thomas Haldenwang, Chef des „Regierungsschutzes“, erklärte in einem Zeitungsbeitrag, dass auch „unterhalb der strafrechtlichen Grenzen“ bestimmte „Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein“ könnten. Er fantasierte dabei, „zulässige Kritik“ könnte in „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ umschlagen.

🤐 Solche Argumentationen könnten direkt aus dem DDR-Staatssicherheits-Ministerium kommen. In der Schein-„Demokratie“ der Altparteien wird heute einfach keine abweichende Meinung mehr zugelassen.

Meinungsfreiheit bedeutet jedoch Meinungsfreiheit. Ist sie eingeschränkt, ist es keine mehr und von wahrer Demokratie kann dann auch keine Rede mehr sein. Parteien mit solchem Demokratieverständnis sind undemokratisch. Da bleibt nur noch die AfD! 💪