Wehret den Anfängen: Gegen die Einschränkung des Bargeldverkehrs!

Published by Peter Hartmann on

In Europa prüfen derzeit einige Zentralbanken wie zum Beispiel in Schweden die konkrete Einführung von digitalem Zentralbankgeld für jedermann. Es könnte E-Euro heißen oder auch digitaler Euro. Digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC) gibt es derzeit noch nicht, und die Bundesregierung bekennt sich vordergründig (noch) auch zum Fortbestand des Bargeldes, doch wie der „Focus“ berichtet, stehen „die europäischen Zinshüter unter Zugzwang“. Hintergrund seien Fortschritte bei digitalem Zentralbankgeld (CBDC) in China und den USA sowie bei der Facebook-Währung Libra, daher müsste die Europäischen Zentralbank (EZB) nachziehen. Wir sagen: “Wehret den Anfängen!” Bargeld ist Freiheit und unsere Freiheit ist nicht verhandelbar! #Bernhard

Der Bundesverband deutscher Banken (BDB) hat dazu im Juni ein Positionspapier zu „Europas Antwort auf Libra“ veröffentlicht (siehe Link), zeitgleich hätten laut „Focus“ auch der italienische Bankenverband ABI sowie der Präsident der Banque de France, François Villeroy de Galhau, ihre Positionen veröffentlicht. Beide fordern ein schnelles und entschlossenes Handeln. Ein aus Notenbanksicht wichtiger Grund für die Einführung von digitalem Zentralbankgeld sei, dass man die Geldpolitik effizienter machen könne, indem man digitales Zentralbankgeld verzinst.

Für die #AfD ist Bargeld gedruckte Freiheit, weil es die Bürger vor Überwachung und vor „Enteignung“ durch Negativzinsen schützt. Wir sehen daher mit Besorgnis, dass mit immer mehr Nachdruck an der Möglichkeit einer Einführung von CBDC gearbeitet wird. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat Ende vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen (siehe Link). Wir wollen durch eine Grundgesetzänderung in Artikel 14 das Bargeld als Zahlungsmittel im Grundgesetz schützen lassen. Zwar ist festgelegt, dass Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist, aber die einfache gesetzliche Regelung reicht nicht mehr. Die Abschaffung oder Verknappung der physischen Zahlungsmittel sowie die Einschränkung ihrer Nutzung zu Geschäfts- und Sparzwecken soll ausweislich unserer vorgeschlagenen Grundgesetzänderung fortan unzulässig sein. Auch sollen staatliche Stellen verpflichtet werden, die Bargeldnutzung der Bürger sicherzustellen.

Hintergrund: Nach wie vor hängen die Bürger in Deutschland an ihrem Bargeld: Drei von vier Zahlungen an der Ladenkasse werden laut Bundesbank bar abgewickelt. Vor allem bei kleinen Beiträgen greifen die Menschen zu Scheinen und Münzen. Allerdings nehmen gerade bei höheren Beträgen Zahlungen per Karte zu. Verschiedene Akteure, voran die Europäische Zentralbank, wollten aber den Bargeldverkehr immer mehr einschränken. 

https://www.focus.de/finanzen/boerse/experten/planungen-fuer-krypto-euro-ende-der-anonymitaet-ezb-arbeitet-an-einer-alternative-zu-muenzen-und-scheinen_id_12171747.html

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)“ 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914761.pdf

https://www.bundesbank.de/de/presse/interviews/-wir-setzen-uns-intensiv-mit-den-fragen-zum-digitalen-zentralbankgeld-auseinander–835368

Positionspapier Bundesverband deutscher Banken (BDB):

https://bankenverband.de/themen/europas-antwort-libra/

Categories: Aktuelles

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