Rekordverschuldung durch 2. Nachtragshaushalt wird zur unverantwortlichen Erblast!

Published by Peter Hartmann on

Morgen will die Bundesregierung ihren zweiten Nachtragshaushalt über 62,5 Milliarden Euro durch das Parlament durchpeitschen: Damit wird sich die Neuverschuldung des Bundes für das laufende Jahr innerhalb von nur drei Monaten auf die schwindelerregende Summe von 218,5 Milliarden Euro erhöhen. Um bei unvorstellbaren Summen zu bleiben: Die Ausgaben des Bundes sollen dieses Jahr von ursprünglich geplanten 362 Milliarden Euro auf nunmehr 509,3 Milliarden Euro steigen. Nur zum Vergleich: In den Jahren 2009 und 2010 während der Finanzkrise machte der Bund zusammen „nur“ 78 Milliarden Euro neue Schulden. Diese astronomische unverantwortliche Rekordverschuldung bedeutet nicht nur eine Ausnahme von der Schuldenbremse im Grundgesetz, sie wird zu einer unvorstellbar hohen Erblast für die zukünftigen Generationen, und auch der Bundesrechnungshof äußert verfassungsrechtliche Bedenken! #Bernhard

Einen ersten Nachtragshaushalt über 156 Milliarden Euro hatte die Bundesregierung bereits Ende März beschlossen, um die Finanzierung mehrerer Hilfspakete zu ermöglichen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt)kritisiert „sowohl die Höhe als auch die Verwendungszwecke dieser enormen Neuverschuldung“, die „mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen“. Das sei ein offensichtlicher Missbrauch der Schuldenbremse, so BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Die Bekämpfung der Krise werde missbraucht und die Regeln der Schuldenbremse „eklatant missachtet“.

Der Gesetzentwurf über den Zweiten Nachtragshaushalt:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920000.pdf

Stellungnahme des Bund der Steuerzahler:

https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/stopp-dem-2-nachtragshaushalt-bundestag-darf-dem-verfassungswidrigen-etat-nicht-zustimmen/?cHash=47cd433d0de8a74b87f2e6e887fb4450

https://www.welt.de/wirtschaft/article210548925/Bundesrechnungshof-Verfassungsbedenken-gegen-Nachtragshaushalt.html

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