Heuchler der Nation: Neulich gegen AfD-Antrag gestimmt, jetzt dasselbe gefordert

Wer noch ein Lehrbuchbeispiel für politische Doppelmoral braucht, wird wieder mal bei der CDU, konkret bei Generalsekretär Carsten Linnemann, fündig. Im Januar 2026 brachte unsere AfD-Fraktion im Bundestag einen Antrag ein, Paragraf 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen, nämlich das Sonderprivileg, das Politikern zusätzlichen Schutz vor Beleidigungen sichert und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist.
Linnemann stimmte dagegen, so wie ausnahmslos alle Abgeordneten der Kartellparteien. Vor wenigen Tagen verhängte ein Amtsgericht in Heilbronn einen Strafbefehl gegen einen Bürger, der Friedrich Merz als „Lackaffe“ bezeichnet hatte. Um das Stigma der besonders eitlen und empfindsamen CDU-Seelen abzuwenden – Habecks Schwachkopf-Affäre lässt grüßen –, erscheint prompt Linnemann im Fernsehen und erklärt, er habe „große Sympathie“ für die Abschaffung, also für exakt das, was er der AfD eben erst noch verwehrt hatte.
Linnemann geht es natürlich nicht um den Schutz der Meinungsfreiheit, wie er behauptet, sondern die Lügen-CDU schützt Paragraf 188, solange er ihr nützt, und will ihn abschaffen, sobald er wehtut. Das ist keine Politik, das ist nur noch eine einzige erbärmliche Heuchelei.