Gleichsetzung von Muezzin-Rufen und Kirchenglocken-Geläut? Das darf nicht sein!

Published by Peter Hartmann on

Noch bis zum 23. Mai ist #Ramadan, islamischer Fastenmonat. Alleine in Deutschland folgen rund fünf Millionen #Muslime diesem Ritual. Während der Corona-Pandemie sind natürlich auch sie von den drastischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus betroffen und können nicht gemeinsam Feiern oder in #Moscheen zusammenkommen. Als Zeichen der Solidarität mit den Gläubigen haben jetzt viele Kommunen in Deutschland den #Muezzin-Ruf für die Schließungsphase der Gotteshäuser zugelassen. Dieser kurze Gebetsruf, über Außenlautsprecher verbreitet, soll „ein kleiner Trost sein“. Aber wenn die FDP offenbar diesen Muezzin-Ruf dem Läuten von Kirchenglocken gleichsetzen will, um zu erreichen, dass dieser auch nach der Corona-Pandemie dauerhaft genehmigt wird, dann habe ich ein großes Problem damit! Denn mit dem Ruf werden islamische Botschaften verbreitet. Glocken läuten nur als Klangsignal ohne explizite religiöse Botschaft, wohingegen der Ruf des Muezzins immer auch Glaubensbekenntnis ist. #Bernhard

Die Worte des Rufs lauten immer gleich: Allah ist der Allergrößte, ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt, ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allahs ist, auf zum Gebet, auf zum Erfolg, Gebet ist besser als Schlaf (nur vor dem Morgengebet), Allah ist der Allergrößte, es gibt keine Gottheit außer Allah. (Einige dieser Passagen werden mehrmals wiederholt.) Folglich ist es meines Erachtens ein völlig unakzeptables Ansinnen, Kirchenglocken und den Muezzin-Ruf gleichsetzen zu wollen. Ja, sowohl das Glockengeläut als auch der Muezzinruf sind in Deutschland durch Artikel 4, Absatz 2 im GG, geschützt: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Aber Deutschland ist immer noch (glücklicherweise) ein christlich geprägtes Land, und wir müssen alles dafür tun, die besondere Stellung der christlichen Kirchen zu erhalten! Das hat nichts mit Intoleranz zu tun: Ich erwarte auch nicht, dass in einem muslimisch geprägten Land die Kirchenglocken läuten. 

Hintergrund: Der Muezzinruf darf jetzt erstmals öffentlich erfolgen, so lange, wie alle Gotteshäuser wegen Corona geschlossen sind. Doch wenn die Liberalen in Krefeld jetzt wissen wollen, auf welcher Rechtsgrundlage der muslimische Gebetsruf nur so lange genehmigt wird, wie Moscheen, Kirchen und Synagoge geschlossen sind, dann schließe ich aus dieser Hinterfragung der Befristung der Genehmigung, dass sie erreichen wollen, dass der Muezzin-Ruf dem Läuten von Kirchenglocken gleichgesetzt – und somit dauerhaft genehmigt wird. Denn ginge es nach der Krefelder FDP, würde der traditionelle muslimische Gebetsruf des Muezzin schon seit 2012 zum Alltag in der Stadt gehören. Schon damals sagte der FDP-Kreisvorsitzende Joachim C. Heitmann auf dem Krefelder Kreisparteitag: „In Deutschland darf es aus unserer Sicht keine Religionsausübungsfreiheit zweiter Klasse geben. Daher ist für uns klar, dass alle Religionsgemeinschaften rechtlich gleich zu behandeln sind. Die einseitige Bevorzugung christlichen Glockengeläuts bei gleichzeitigem Verbot des traditionellen muslimischen Gebetsrufs darf deshalb nicht länger Bestand haben.“ 

https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/vorstoss-der-fdp-krefeld-fuer-dauergenehmigung-von-muezzin-ruf_aid-50235159

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/im-windschatten-von-corona-weitet-sich-der-muezzin-ruf-aus/


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