Heute war ich mit meinem Bundestagskollegen Dr. Malte Kaufmann bei der Urteilsverkündung. Wir nehmen diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts im Organstreitverfahren zum Gebäudeenergiegesetz mit Bedauern zur Kenntnis. Das Urteil ändert leider nichts an der Tatsache, dass das GEG hinsichtlich demokratischer Prozesse und der Beteiligung des Bundestages durch massive Mängel geprägt ist.
Das Gebäudeenergiegesetz einfach so durch den Bundestag durchzuprügeln, bleibt ein mahnendes Beispiel, wie die Altparteien sich von ihrem Souverän entfernen. Diese Karlsruher Entscheidung darf kein Freibrief für die Regierung und die Bundestagsmehrheit werden, zukünftig Gesetze einfach im Hauruck-Verfahren durchzusetzen. Der Bundestag muss stets und ohne Ausnahmen seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte uneingeschränkt wahrnehmen können.
Die Richter urteilten: „Zwar waren diese Beratungen zeitlich stark verdichtet, aber weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer noch ohne Ergebnis.“ 2 Tage Zeit für rund 200 Seiten Formulierungshilfe und eine Nacht für die Analyse des Gesetzesentwurfs – wenn das nicht außergewöhnlich kurz war, was dann?
Unabhängig davon bleibt unsere politische Forderung als AfD-Bundestagsfraktion bestehen: Das GEG jetzt als Gebäudemodernisierungsgesetz muss vollständig abgeschafft werden, denn es überfordert Bürger, Mieter, Vermieter und Unternehmer durch seine Kosten- und Bürokratieexplosion.