Zehntausende Tote, Millionen Geschädigte – und das Verfassungsgericht schweigt

Published by Marc Bernhard (RR) on

Die körperliche Unversehrtheit ist eines unserer höchsten Grundrechte im Grundgesetz. Trotzdem wurde in der Corona-Zeit eine Quasi-Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegesektor durchgesetzt und zwar mit einem in nur 3 Monaten entwickelten, völlig neuartigen Impfstoff, vor dem viele Fachleute gewarnt hatten.

Die Regierung wusste aus ihren eigenen RKI-Protokollen, dass die Nebenwirkungen verheerend sind. Spahn gab vor der Enquete-Kommission inzwischen sogar selbst zu: Infektionsschutz gegenüber Dritten „war nie das Ziel.“ Das nachweisliche Ergebnis dieser Lüge waren Tausende Tote durch Impffolgen und Millionen Geschädigte. Und was macht das Bundesverfassungsgericht? Es weist die über 40 Klagen von Rechtsprofessoren gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „unzulässig“ ab.

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, sagt Artikel 2 unseres Grundgesetzes. Mit der AfD wird es solche Zwangsmaßnahmen niemals geben. Die Freiheit der Menschen steht im Mittelpunkt unserer Politik und nicht Pharma-Profite und Regierungswillkür!